Die Verträge mit Alten- und Pflegeheimen werden mit dem Tod des Bewohners aufgehoben. Ein bereits bezahltes Entgelt ist anteilig zurückzuerstatten, und zwar an den Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Ihnen steht auch eine vom Heimbewohner gestellte, aber nicht verbrauchte Kaution zu.
Hinweis:
Bitte klären Sie mit der Heimleitung, wie Sie mit dem Eigentum (z. B. Einrichtungsgegenständen, Schmuck, Sparbüchern, Haustieren usw.) der verstorbenen Person umgeht, wo und wie lange diese verwahrt werden, welche Kosten dafür anfallen und bis wann die, von dem Verstorbenen bewohnten, Räumlichkeiten geräumt werden müssen. Sollten Sie Zweifel an den Auskünften des Heimträgers haben, lassen Sie sich den Heimvertrag zeigen, in dem diese Fragen geregelt sein sollten.
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