Die Waisenpension ist eine Leistung, die hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteils eine soziale Absicherung garantiert. Ein Anspruch auf eine Waisenpension besteht grundsätzlich ab dem Tod des Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf die Waisenpension unter folgenden Voraussetzungen:
Anspruchsvoraussetzungen:
Informationen zu Antragstellung, Bezugsdauer und Höhe der Waisenpension erhalten Sie in den jeweiligen Außenstellen, Bezirksstellen und Landesstellen der einzelnen Pensionsversicherungsträger sowie beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung, im Internet z. B. unter www.sozialversicherung.at oder www.help.gv.at
Als Bestattungsunternehmen informieren wir Sie darüber, welche notwendigen Unterlagen dem Antrag auf die Waisenpension beizufügen sind.
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